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Leerstandsmanagement

Gemeinderat beschließt Förderrichtlinie zur Reaktivierung von leerstehenden Gebäuden
 

In der Sitzung am 11.09.2018 hat sich der Gemeinderat in zweiter Lesung mit der Bekämpfung von Gebäudeleerstand im Gemeindegebiet befasst. Hierzu wurde durch die Verwaltung ein Leerstandskataster erstellt, wobei insgesamt 40 leerstehende Gebäude im gesamten Gemeindegebiet ermittelt wurden. Nach dem Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ will die Gemeinde diese leerstehenden Objekte wieder nutzbar machen und somit auch dem Bevölkerungsrückgang entgegenwirken. Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst mittels der „Förderrichtlinie für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz“ dem Gebäudeleerstand entgegenzuwirken.
Ziel der Förderrichtlinie ist es Bauherren finanziell zu unterstützen, die ein leerstehendes Gebäude übernehmen und für Wohn- und/oder Gewerbenutzung sanieren. Ebenso soll es möglich sein eine Förderung für Ersatzneubauten für leerstehende Gebäude zu bekommen.
 
Förderrichtlinie Leerstandsmanagement
Antragsformular
 
 
Mithilfe des Leerstandskatasters will die Gemeinde zielgerichteter den Kontakt zwischen potentiellen Bauherren und den jetzigen Eigentümer herstellen. Dazu wird die Verwaltung in Kürze mit den derzeitigen Eigentümer Kontakt aufnehmen, um Ihnen eine Beratung zur Reaktivierung des Gebäudeleerstandes anzubieten. Die im Leerstandskataster erhobenen Daten werden nur behördenintern unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur nach erteilter Einverständniserklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers.
 
Auskünfte zur Förderrichtlinie und zur Beantragung der Zuwendung erhalten Sie in der Bauverwaltung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel.
 
Hübler
Bürgermeister