Gemeinde will Lärmaktionsplan beschließen
Aufgrund einer Vorgabe der EU, welche in nationales Recht umgesetzt wurde, ist die Gemeinde verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Es gilt die Einwohner vor dauerhaften Lärmbelästigungen zu schützen, das heißt Schutz vor Lärmquellen wie z.B. der Straßenverkehr und Eisenbahnverkehr sowie Produktionslärm (welche permanent vorhanden sind).
Als solche Lärmquellen wurden der Straßenverkehr auf der B88 und der Eisenbahnverkehr auf der Saalebahn identifiziert. Als Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Lärmproblemen wurden die Empfehlungen des Umwelt-Bundesamtes zur Vermeidung von Gesundheitsbeeinträchtigungen (24-Stundenpegel LDEN>65 dB(A) und Nachtpegel LNight>55 dB(A)) herangezogen werden. Diese Werte sollen in den belasteten Gebieten entlang der Bundesstraße und der Bahnstrecke angestrebt werden, wenn niedrigere Werte nicht realisierbar sind.
Beide Hauptlärmquellen (B88 und Saalebahn) liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundes, welcher geeignete Maßnahmen ergreifen muss. Im Lärmaktionsplan will die Gemeinde deshalb den Bau der Ortsumgehungen Uhlstädt und Kirchhasel mit begleiteten Lärmschutzmaßnahmen einfordern, da nur hierdurch eine wirksame Lärmreduzierung stattfinden kann. Als weitere Forderung wird die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Saalebahn in die Lärmaktionsplanung einfließen. Diese Maßnahme findet sich auch in der Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes wieder. Leider hat der Bund als zuständiger Baulastträger bisher keine Ausführungszeiträume (außer OU Zeutsch, welche sich bereits in der Ausführung befindet) bekanntgegeben.
In der öffentlichen Bauausschusssitzung am 24.05.2018 wurde der Lärmaktionsplanung vorgestellt und den betroffenen Bürgern die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Wie auf der Homepage der Gemeinde bereits angekündigt, liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes vom 28.05.2018 bis 08.06.2018 in der Verwaltung zur Einsichtnahme aus. Unter Berücksichtigung der Hinweise aus der Bürgerbeteiligung ist geplant den Lärmaktionsplan Ende Juni 2018 dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Hier kann der Entwurf des Lärmaktionsplanes auch heruntergeladen werden: << bitte hier klicken >>