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Untersuchungsberechtigungsschein

Ab jetzt digital: Untersuchungsberechtigungsschein für Jugendliche ab 15.01.2025

Jugendliche, die eine Ausbildung oder einen Job beginnen möchten und noch keine 18 Jahre alt sind, müssen vorher zu einer ärztlichen Untersuchung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Untersuchung prüft, ob die Jugendlichen körperlich fit für die geplante Arbeit sind. So sollen gesundheitliche Probleme oder Risiken für die Entwicklung vermieden werden.

Was ist ein Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)?

Für die Untersuchung brauchen Jugendliche einen speziellen Schein, den Untersuchungsberechtigungsschein. Diesen mussten sie bislang auf dem Einwohnermeldeamt beantragen und abholen.
Neu: Beantragung jetzt online möglich

Ab 2025 können Jugendliche den Untersuchungsberechtigungsschein einfach online beantragen – mit Smartphone oder Tablet. Dafür geht man auf die Seite www.untersuchungsberechtigungsschein.de. Nach dem Antrag bekommt man den Schein direkt aufs Handy oder Tablet. Der Schein enthält eine spezielle Nummer (UBS-ID), die in Thüringen gültig ist.
Die UBS-ID wird in der Arztpraxis gezeigt. Nach der Untersuchung stellt der Arzt oder die Ärztin eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus.

Was wird für den Online-Antrag benötigt?

  • Der Personalausweis muss die Online-Funktion aktiviert haben.
  • Die App „AusweisApp2“ muss installiert sein.
Weitere Informationen:
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ist für das Verfahren zuständig. Informationen und Hilfe gibt es hier: https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs.